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Wie wird das SQV aktuell gehalten?

Das SQV ist kein statisches, unveränderliches Konstrukt, sondern ein Verständnis von Qualität, das lebendig gehalten wird und sich durch Erfahrung, Reflexion und Austausch der schulischen Akteure weiterentwickelt.

Für das QmbS-Team der Schule ergibt sich daraus die Aufgabe, das SQV in regelmäßigen Zeitabständen zu aktualisieren, d. h. Aktualisierungen im Kollegium anzustoßen, die entsprechende Veränderungen an der Gesamtheit der dokumentierten SQV-Ziele mit sich bringen.

Eine Aktualisierung des SQV kann bedeuten,

  • das als veraltet empfundene SQV in seiner Gesamtheit zu überprüfen, im Kollegium neu zu diskutieren und zu überarbeiten,
  • punktuelle Veränderungen vorzunehmen, die sich auf einzelne Handlungsfelder oder Ziele beziehen. Diese Form der Weiterentwicklung des SQV stellt an den QmbS-Schulen sicherlich den Regelfall dar.

Im Folgenden werden mögliche punktuelle Veränderungen kategorisiert, die also in einzelnen schmaleren SQV-Prozessen nacheinander vorgenommen werden oder bei einer umfassenden Überarbeitung gleichzeitig stattfinden und sozusagen zu einer Neuauflage des Zieltableaus führen.

Aufgrund der Ergebnisse der externen Evaluation, aktueller bildungspolitischer Vorgaben oder spezifischer Entwicklungen an der eigenen Schule werden neue Handlungsfelder in die Qualitätsarbeit aufgenommen, deren Bearbeitung mit einem SQV-Prozess begonnen wird. Für die zuletzt genannte Quelle neuer schuleigener Qualitätsvorstellungen hat es sich in der Implementierungsphase von QmbS bewährt, ein schulisches Vorschlagswesen zu installieren. Dadurch können sich schulinterne Schwerpunktsetzungen aus der Mitte des Kollegiums entwickeln. 

Bei einem SQV-Prozess, der einem neuen Handlungsfeld oder einer neuen Zielvorstellung gilt, werden alle vier Stufen durchlaufen; denn die Festlegung der Indikatoren ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Ziels. Das neue Entwicklungsziel wird ins Zieltableau aufgenommen.

Ein SQV-Ziel wechselt sozusagen seinen Status, wenn es im Zuge einer Neubewertung als prioritär eingestuft wird und seine Bearbeitung in Angriff genommen werden soll: Aus einem langfristigen, bisher noch nicht bearbeiteten Ziel wird ein kurz- oder mittelfristiges Ziel, das ins SEP bzw. Zieltableau aufgenommen wird. Der SQV-Prozess ist insofern davon berührt, weil dieses Ziel ggf. geschärft und durch geeignete Indikatoren operationalisiert und terminiert werden muss.

Eine Änderung der Formulierung oder der Indikatoren kann auch bei einem Ziel notwendig werden, das bereits durch die Entwicklung oder Umsetzung von Maßnahmen bearbeitet wird. Wenn sich z. B. bei einer internen Evaluation herausstellt, dass sich unerwünschte Nebeneffekte eingestellt haben, wird eine Nachjustierung notwendig (pdca-Phase „act“), die nicht nur die Maßnahmen, sondern auch das Ziel selbst betreffen können. 

Diese Veränderung geht vom QmbS-Team aus, das darüber diskutiert, wie lange ein Ziel durch Maßnahmen bearbeitet werden soll, bevor es entweder abgeändert wird oder als erreicht gilt.

Wenn zu einem Ziel schon längere Zeit Maßnahmen umgesetzt werden und eine oder mehrere interne Evaluationen – insbesondere zu Wirkungsindikatoren – ergeben, dass das Ziel erreicht ist, kann es im SQV zum Erhaltungsziel erklärt werden. Mit diesem Statuswechsel geht evtl. eine Umformulierung einher.

Die Erhaltungsziele sollten im Kollegium präsent bleiben und zu deren Erreichung sollten entsprechende Maßnahmen langfristig institutionalisiert werden. Zudem holt die Schule durch interne Evaluationen (insbesondere in Form eines Monitorings) in regelmäßigen Abständen Rückmeldungen ein, inwieweit die Zielerreichung gesichert ist; dabei sollten in erste Linie Tätigkeits- und Wirkungsindikatoren überprüft werden. 

Die Erhaltungsziele eines SQV sollten als die Schule prägende Ziele die Kernbereiche des Unterrichts und der schulischen Zusammenarbeit abdecken.

Diese Änderung am SQV dürfte auf sehr seltene Fälle beschränkt sein. Der Wegfall eines früher gesetzten Zieles kann eintreten, wenn sich die Rahmenbedingungen an der Schule geändert haben (z. B. Schließung eines Ausbildungszweigs) und somit die Grundlage für dieses Ziel nicht mehr gegeben ist. 

Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des SQV bietet Gelegenheiten, die SQV-Ziele in ihrer Gesamtheit im Kollegium in Erinnerung zu rufen bzw. präsent zu halten und einen Austausch über das Qualitätsverständnis anzuregen.