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Schülerinnen- und Schülerfeedback in der 2. Phase der Ausbildung von Lehrkräften

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat entschieden, Schülerfeedback als verbindlichen Ausbildungsinhalt in der 2. Phase der Ausbildung von Lehrkräften aller Lehrämter ab dem Schuljahr 2021/2022 zu verankern. Ausgestaltung und Umsetzung wurden seit dem Schuljahr 2016/2017 in einem Modellprojekt an 79 ausgewählten Schulen aller Schularten erprobt. 

Informationen zur Implementation des Schülerinnen- und Schülerfeedbacks, zum Modellprojekt und konkreten Umsetzungsmöglichkeiten finden Sie auf den unten stehenen Seiten.

Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bzw. Studienreferendareinnen und Studienreferendare lernen die Grundlagen von Schülerinnen- und Schülerfeedback und dessen Bedeutung für die Unterrichtsqualität, die Partizipation der Schülerinnen und Schüler sowie die Weiterentwicklung der Professionalität der Lehrperson kennen. Soweit möglich und erforderlich, wird im Seminar verbindlich vereinbart, welche Seminarlehrkraft diese Aufgabe übernimmt. In den Seminaren für das Lehramt an Realschule, Gymnasium und Beruflichen Schulen ist in erster Linie ist dabei an die Seminarlehrkraft in Pädagogik oder Psychologie zu denken.

Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bzw. Studienreferendareinnen und Studienreferendare befassen sich mit den wichtigsten Verfahren und sammeln praktische Erfahrungen. In Seminaren für weiterführende und berufliche Schulen wird empfohlen, das verpflichtende Schüler-Feedback zumindest einmal während der Ausbildung in schriftlicher (digitaler) Form einzuholen, da der Umgang mit Fragebögen einen besonderen Lerneffekt verspricht.

Bei der Einholung von Schülerinnen- und Schülerfeedback sind datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Ob für ein Schülerinnen- und Schülerfeedback aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Einwilligung eingeholt werden muss, hängt von der gewählten Feedback-Methode ab. Weitere Hinweise finden Sie hier.

Entscheidend für den Nutzen und die Wirksamkeit ist nicht das Ergebnis des Schülerinnen- und Schülerfeedbacks, sondern die Ableitung der richtigen Schlussfolgerungen für das weitere unterrichtliche Handeln und eine konsequente reflektierte Umsetzung. Es wird deshalb empfohlen, dass die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bzw. Studienreferendareinnen und Studienreferendare Ergebnisse des verpflichtenden Schülerinnen- und Schülerfeedbacks und die abgeleiteten Konsequenzen unter Beachtung des Datenschutzes mit einer kompetenten Person besprechen und sich beraten lassen. In erster Linie ist dabei – je nach Schulart – an die (Fach-)Seminarlehrkraft, die Seminarlehrkraft in Pädagogik oder Psychologie, der/die Schulpsychologe/in, die Beratungslehrkraft, die Fachbetreuung bzw. -leitung, die Betreuungslehrkraft oder eine andere erfahrene Lehrkraft zu denken. Nicht gedacht ist an Lehrkräfte in der Ausbildung.

Zur Unterstützung und fachlichen Begleitung sollten Erfahrungen mit Schülerinnen- und Schülerfeedback auch an Seminartagen thematisiert werden.

 

Ein Podcast mit Professor John Hattie

Dr. Benedikt Wisniewski und Dr. Barbara Gottschling interviewen in der Podcastreihe Wissenschaft & Schule der Staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz Professor John Hattie zum Thema "Feedback"

Hier geht es um die Beantwortung der Fragen: Was hilft? Was schadet? Wie kann man Feedback sinnvoll einsetzen?

Wenn Sie auf der Suche nach Fragen zur Effektivität von Feedback sind, oder wissen wollen, wie Schülerinnen- und Schülerfeedback wahrnehmbar, umsetzbar und verständlich gegeben werden kann, dann hören Sie sich den Podcast an.


Rahmenbedingungen des Modellversuchs

Schülerinnen- und Schülerfeedback ist ein integraler Bestandteil des Unterrichts und sollte regelmäßig eingeholt werden. Deshalb sind die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bzw. Studienreferendareinnen und Studienreferendare im Rahmen des Modellprojekts aufgefordert, verschiedene Feedbackmethoden in unterschiedlichen Anwendungssituationen zu erproben und zu nutzen. Dabei geht es um die systematische Einführung und Erprobung von Schülerinnen- und Schülerfeedback, die Auswertung der Rückmeldungen und das Ableiten von Konsequenzen für das eigene unterrichtliche Handeln.

Folgende Eckpunkte sind im Modellprojekt vereinbart:

  • Den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bzw. Studienreferendareinnen und Studienreferendare wird empfohlen, anhand von mindestens zwei umfassenderen Unterrichtssequenzen bzw. Handlungsfeldern pro Schuljahr Schülerinnen- und Schülerfeedback einzuholen. Aufgrund des besonders hohen Lerneffekts beim Einsatz von schriftlichen Fragebögen lautet die Empfehlung, zumindest einmal während der Ausbildung Feedback in schriftlicher Form einzuholen.
  • Schülerinnen- und Schülerfeedback wird regelmäßig bei Unterrichtsbesuchen zu beobachten und deshalb auch Gegenstand von Besprechungen sein. Deswegen ist eine enge Einbindung der Fachseminarlehrkräfte bzw. anderer mit der Betreuung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bzw. Studienreferendareinnen und Studienreferendare beauftragter Lehrkräfte in das Modellprojekt von großer Bedeutung.
  • Den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bzw. Studienreferendareinnen und Studienreferendare wird empfohlen, dass die Ergebnisse des Schülerinnen- und Schülerfeedbacks nicht nur von ihnen selbst reflektiert werden, sondern dass sie sich zudem von einer kompetenten Person beraten lassen. Dabei ist es wichtig, dass die beratende Lehrkraft über hinreichende Kompetenzen verfügt und von einer positiven Grundhaltung zum Schülerinnen- und Schülerfeedback getragen wird. In erster Linie ist dabei je nach Schulart an die (Fach-)Seminarlehrkraft, die Seminarlehrkraft in Pädagogik oder Psychologie, der/die Schulpsychologe/in, die Beratungslehrkraft, die Fachbetreuung bzw. -leitung, die Betreuungslehrkraft oder eine andere erfahrene Lehrkraft zu denken. Nicht gedacht ist an Lehrkräfte in der Ausbildung.
  • Zur Unterstützung und fachlichen Begleitung können die Erfahrungen mit Schülerinnen- und Schülerfeedback auch an den Seminartagen thematisiert werden.