
Elternbeteiligung kann ein wichtiger Faktor für gute Leistungen von Schülerinnen und Schülern sein. Was können Schulen und Lehrkräfte tun, um Elternbeteiligung zu fördern und wie gelingt gute Elternbeteiligung? Die Arbeitsgruppe Forschungssynthesen am ZIB (Link) hat Erkenntnisse für Lehrkräfte und die schulische Praxis zusammengetragen.
Mehr zum Thema: https://www.edu.sot.tum.de/suf/fuer-lehrkraefte/elternbeteiligung/
Zum Themenheft: https://www.edu.sot.tum.de/suf/fuer-lehrkraefte/elternbeteiligung/themenheft-elternbeteiligung/
Rund um das Thema Eltern und Schule finden Sie zudem Informationen auf dem Infoportal „ElternMitWirkung“ unter: https://www.bildungspakt-bayern.de/projekte_elternmitwirkung/
Des Weiteren stehen Ansprechpartner für die Kooperation Eltern und Schule (kurz: KESCH) zur Verfügung.
„Wer einer Geistesübung angestrengtes Nachdenken widmet, muss zugleich, indem er daneben auch Gymnastik treibt, der Bewegung des Körpers ihr Recht wiederfahren lassen“ (Zitat aus Platons Timaios, zitiert nach: Kümmel, 1984, S. 69).
Bereits bei antiken Gelehrten findet sich Erkenntnisse, die heute in den neueren Kognitionswissenschaften im Grundverständnis von Embodiment zum Ausdruck kommen.
Demzufolge wird Kognition durch „dynamische Interaktionen zwischen Gehirn, Körper und physischer sowie sozialer Umgebung“ geformt und strukturiert (vgl. Schiavio & Van der Schiff 2018; vgl. Online Lexikon für Pädagogik und Psychologie, https://lexikon.stangl.eu/2175/embodiment).
Der „4E-Kognition“ folgend ist Kognition:
· Embodied – verkörpert, d. h. Körper und Gehirn sind gleichermaßen beteiligt
· Embedded – eingebettet, d. h. sie findet immer im Kontext von unterschiedlichen Umwelteinflüssen statt
· Extended – erweitert, d. h. es geht nicht nur um den eigenen Körper, sondern auch die Beziehungen nach außen, z.B. zu anderen Menschen und der Umwelt, mit der wir interagieren
· Enacted – enactiv, d.h. nur handelnd, selbsttätig oder in Verbindung mit anderen Personen zu erreichen.
Was bedeutet dieses Grundverständnis des Embodiment und 4E-Kognition für Lernprozesse? Zum einen: Bewegung und der Kontakt untereinander sind von zentraler Bedeutung, wenn wir unsere kognitiven Fähigkeiten nutzen und entfalten wollen. Zum anderen: Um Körper und Gehirn aufeinander einzuspielen, braucht es Selbstregulation. D. h., wir können „zuhören, klar denken, neue Informationen aufnehmen, Zusammenhänge herstellen, zusammenarbeiten“ (Zitat Emily Poel, Embodiment at Work; Rechtenthal 2022; siehe: www.embodimentatwork.co).
Hierbei spielen drei Wahrnehmungsbereiche zusammen:
· Interozeption: Innenwahrnehmung der Körpersignale
· Exterozeption Außenwahrnehmung externer Reize
· Propriozeption – Position und Körper im Raum
Embodiment-Übungen helfen dabei, sich selbst, sein eigenes Denken und Handeln wahrzunehmen und bewusst weiterzuentwickeln. Ebenso können Teamprozesse mit Embodiment neu bzw. einmal anders gedacht werden.
Literatur:
Awad, S. (2022): Embodiment - die unterschätzte Rolle des Körpers im Lernprozess: Ein Paradigmenwechsel in der Schulpädagogik? In: Psychologie in Erziehung und Unterricht. Zeitschrift für Forschung und Praxis, 69. Jahrgang, 3. Quartal, S. 149-162.
Blake, A. (2018): Your Body is Your Brain, Trokay Press.
Kümmel, W. F. (1984): Der Homo litteratus und die Kunst, gesund zu leben. Zur Entwicklung eines Zweiges der Diätetik im Humanismus. In: Rudolf Schmitz, Gundolf Keil (Hrsg.): Humanismus und Medizin. Acta humaniora, Weinheim an der Bergstraße 1984 (= Deutsche Forschungsgemeinschaft: Mitteilungen der Kommission für Humanismusforschung. Band 11), S. 67–85.
Für Schulen können zwei Formen der Evaluation unterschieden werden:
a) Interne Evaluation
b) Externe Evaluation
Die externe Evaluation ist für alle bayerischen Schulen als Instrument der Qualitätssicherung verpflichtend eingeführt (seit Dez. 2025 in Überarbeitung, ausgesetzt).
Bei der externen Evaluation werden Maßstäbe, Inhalte und Verfahren von außen vorgegeben und sie wird von externen Evaluatoren, d.h. Personen, die nicht zur jeweiligen Schule gehören, durchgeführt. Aus den Ergebnissen werden Entwicklungsziele abgeleitet und in Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht festgelegt.
Bei der internen Evaluation oder Selbstevaluation entscheidet dagegen die einzelne Schule, welche Bereiche nach ausgewählten Kriterien bewertet werden.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema „Evaluation“ können auf der Homepage des ISB unter der Abteilung “Qualitätsagentur” abgerufen werden.
Link:
Unter Enrichment werden Angebote und Maßnahmen zusammengefasst, die zur Anreicherung und/oder Vertiefung gemeinsamer oder weiterführender Lerninhalte beitragen. Damit wird es motivierten und leistungsstarken Schülerinnen und Schülern ermöglicht, sich in ihre Begabungsdomänen zu vertiefen oder sich weitere Interessengebiete zu erschießen. Zu den gängigen Enrichment-Maßnahmen gehören etwa Arbeitsgemeinschaften (ggf. mit Kooperationen zu Forschungseinrichtungen oder Wirtschaftsunternehmen), Spezialkurse, Wettbewerbe.
Eigenverantwortliche Arbeiten und Lernen, kurz EVA genannt, beruht auf einem Ansatz nach Klippert.
Unter EVA versteht sich ein handlungsorientierter, schülerzentrierter Unterricht, der die Problemlösefähigkeit, Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung der Kinder und Jugednlichen ins Zentrum stellt. Schülerinnen und Schüler werden gefördert und gefordert, ihre Methodenkompetenz zu entwickeln. Die Arbeit in wechselnden Sozialformen entwickelt und baut Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit auf. Eigenverantwortung steigert die
Entscheidungskompetenz und die Fähigkeit selbständig zu organisieren.
Literaturhinweis: Klipper, H. (2007): Eigenverantwortliches Arbeiten und Lernen. Bausteine für den Fachunterricht. Beltz:Weinheim.
Der Elternbeirat ist die offizielle Interessensvertretung der Eltern gegenüber der Schule und den Schulaufsichtsbehörden. Er ist ein organisatorisch selbstständiges Gremium der Schule und ist damit im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung unabhängig.
Der Elternbeirat hat bei bestimmten Themen das Recht auf Mitbestimmung, d. h. der Schulleiter kann nur mit Zustimmung des Elternbeirats entscheiden.
Beim Recht auf Mitwirkung (= „im Benehmen“ oder „in Abstimmung mit dem Elternbeirat“) muss der Elternbeirat über wichtige schulische Entscheidungen informiert werden. Er kann dazu seine Auffassung darlegen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Dabei soll sie die Auffassung des Elternbeirats berücksichtigen, sie muss sie aber nicht übernehmen.
Der Elternbeirat hat ein passives Informationsrecht, d. h. das Recht von der Schulleitung über alle wichtigen schulischen Angelegenheiten informiert zu werden.
Gegenüber der Schule, der Schulaufsichtsbehörde und dem Sachaufwandsträger hat der Elternbeirat ein Vorschlags- oder Antragsrecht. (§)
Ein Wahlleiter leitet bei Elternbeirats- oder Klassenelternsprecherwahlen die Wahl. Wenn der Elternbeirat eine Wahlordnung für die Wahl der Organe der Elternvertretung an der Schule erlässt, führt er die Wahl nach dieser Wahlordnung durch. Falls keine Wahlordnung erlassen ist, muss er die Regularien selbst mit den Wählern abstimmen und für ihre Einhaltung sorgen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: „Elternbeirat“
Gemeinsamer Elternbeirat (GEB):
Bestehen innerhalb einer Gemeinde mehrere Grund-, Mittel- oder Förderschulen, kann ein Gemeinsamer Elternbeirat gebildet werden. Der GEB behandelt Themen, welche die Schulen gemeinsam betreffen.
Der Elternbeirat hält regelmäßig Sitzungen ab, in denen Wünsche und Anliegen der Eltern besprochen werden.
Diese Sitzungen sind nicht öffentlich (§).
In der ersten Sitzung wählt der Elternbeirat bzw. der Gemeinsame Elternbeirat aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied sowie einen Stellvertreter (§).
Die Mitglieder des Elternbeirats beschließen mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: „Elternbeirat“
Erziehungsberechtigte unterstützen und begleiten andere Erziehungsberechtigte, z.B. bei sprachlichen Schwierigkeiten, in organisatorischen Belangen, bei Kontakten mit der Schule sowie in Fragen der Erziehung. Sie zeichnen sich durch soziale und kommunikative Kompetenzen aus, fungieren als Mittler zwischen Eltern mit Migrationshintergrund und Lehrkräften, bauen Brücken zu anderen Eltern, Lehrkräften und Institutionen und beantworten Fragen der Eltern rund um die Schule. Erfahrene Erziehungsberechtigte bieten sich ehrenamtlich neuen Familien an einer Schule an, unterstützen sie in wichtigen Anliegen und Fragen und geben Hilfe zur Selbsthilfe.
Erziehungsberechtigte einer Klasse treffen sich regelmäßig außerhalb der Schule, um sich ungezwungen und meist ohne Vortrag auszutauschen. In der Regel laden die Klassenelternsprecher/innen ein. Sie legen Ort und Zeitpunkt fest. Elternstammtische können regelmäßig, z: B. einmal monatlich, oder nach Bedarf ein- oder mehrmals pro Schuljahr stattfinden. Der Stammtisch richtet sich zunächst an die Erziehungsberechtigten. Es können auch Lehrkräfte eingeladen werden. Manchmal wird deren Teilnahme erwünscht, manchmal wollen die Eltern lieber unter sich bleiben. Gerade für die Klassenelternsprecher/innen ist es eine Gelegenheit, etwas über Anliegen der anderen Erziehungsberechtigten zu erfahren.
Ein Elternverband ist eine private Vereinigung, die die Interessen der Erziehungsberechtigten vertritt.
Viele Elternverbände treffen sich in der Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände in Bayern.
ESIS ist die Abkürzung für „Elektronisches Schüler Informations System“. Es handelt sich um ein digitales Werkzeug, das auch zur Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus genutzt werden kann. Es wird von einem privaten Anbieter kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.