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V wie ...

Schule - externe Partnerinnen und Partner - Eltern und Erziehungsberechtigte: Die Mobilitäts- und Verkehrserziehung im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags bezieht sich auf mehrere Adressaten.

Ziel ist es,  mit Schülerinnen und Schülern aller Altersstufen und Schularten Kompetenzen anzubahnen, die ein verkehrssicheres und verantwortungsvolles Verhalten im Alltag ermöglichen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: 

Vorlesetipps sowie weitere Methoden und Empfehlungen rund ums Vorlesen für Eltern, Erzieher/-innen und Lehrkräfte finden sich unter https://www.lesen.bayern.de/vorlesen/

In Schulverbünden (Grundschule und Mittelschule) wird ein Verbundausschuss mit beratender Funktion gebildet, dem auch die Elternbeiratsvorsitzenden angehören. (§)

Bei den Grund- und Mittelschulen gibt es Zusammenschlüsse (=Verbünde) mehrerer Schulen. Somit gibt es nicht nur für jede einzelne Schule einen Elternbeirat, sondern auch den Verbundelternbeirat eines Schulverbundes. (§)

Bei den Grund- und Mittelschulen gibt es Zusammenschlüsse (=Verbünde) mehrerer Schulen. Verbundkoordinator ist ein Rektor/eine Rektorin einer der Verbundschulen. Meist ist es der Rektor der größten Schule im Verbund.