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Säule l

Investitionsprogramm für eine moderne und förderliche Lernumgebung 

Das Investitionsprogramm hat zum Ziel, Schulen mit einer modernen, klima- und barrieregerechten Bildungsinfrastruktur auszustatten. Dadurch soll eine förderliche Lernumgebung geschaffen werden, die sowohl die Lernmotivation der Kinder und Jugendlichen steigert als auch deren Kompetenzen langfristig fördert. Die Förderung richtet sich an Schulaufwandsträger und dient der Entwicklung von Einrichtungen, die eine nachhaltige und zukunftsfähige Schulbildung ermöglichen. Über eine Förderrichtlinie können sie Gelder abrufen, um die schulische Infrastruktur zu modernisieren oder neue Lernumgebungen zu schaffen, die innovative und inklusive Bildungsansätze unterstützen.

Quelle: Startchancen-Programm; Informationsbroschüre zur Auftaktveranstaltung; Unser Zeichen: III.6-BS4200.11/59/3


Fördergegenstände und Maßnahmen

  • Neubau, Umbau oder Erweiterung von Schulgebäuden und -anlagen.
  • Einrichtung von Kreativ- und Lernlabors, Werkstätten, Ateliers sowie multifunktionale Räume wie Theater- und Präsentationsflächen.
  • Entwicklung von inklusiven Lernräumen und barrierefreien Zugängen.
  • Gestaltung von Außenbereichen mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten sowie Ruhezonen.
  • Investitionen in flexible und funktionale Möbel, die eine modulare Raumnutzung ermöglichen.
  • Einrichtung von Werkstätten, Maker-Spaces und kreativen Lernumgebungen.
  • Ausstattung von Sport- und Bewegungsräumen sowie Schaffung von Rückzugsbereichen für individuelles Lernen.
  • Kosten für Planung und Konzeption von Maßnahmen sowie für Konsultationsprozesse.
  • Schulungen für das Personal zur sachgerechten Nutzung der neuen Infrastruktur und Ausstattung.
  • Maßnahmen zur Anpassung von Räumen für verschiedene Nutzergruppen (z. B. Lehrer, Schüler, multiprofessionelle Teams).

Förderstruktur und Antragstellung

Die Fördergelder werden auf Basis einer vom Staatsministerium erlassenen Richtlinie vergeben, die voraussichtlich im dritten Quartal 2025 veröffentlicht wird. Förderempfänger ist der Schulaufwandsträger, nicht die einzelne Schule. Der Schulaufwandsträger erhält pro SCP-Schule im Durchschnitt etwa 830.000 EUR über die zehnjährige Programmlaufzeit. Mehrere Schulen eines Schulaufwandsträgers können gemeinsam von den Mitteln profitieren.

Das Staatsministerium empfiehlt eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung, dem Schulamt und dem Schulaufwandsträger, um die Mittel gezielt für Schwerpunktmaßnahmen einzusetzen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Zudem wird auf mögliche Überschneidungen mit dem „Chancenbudget“ der Säule II hingewiesen, insbesondere in Bezug auf Ausstattungselemente wie Möbel.

Zukunftsperspektive

Das Staatsministerium plant, nach einigen Jahren der Programmlaufzeit, ungenutzte Mittel in eine zweite Förderrunde zu übertragen, um die Mittel effizient und bedarfsgerecht zu verteilen. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen allen beteiligten Akteuren wird als wichtig erachtet, um die pädagogischen Ziele des Programms optimal umzusetzen. 


Good-Practice-Beispiele

"Kinder wollen lernen und sich weiterentwickeln. Ihre angeborene Neugier ist der Antrieb für Bildungsprozesse. Unsere Herausforderung ist es, eine Lernumgebung zu schaffen, die diese Lust am Lernen fördert." (R. Bosch)

Link zu: 6 Raumgestaltungsprinzipien nach Rosan Bosch 

Weiterführende Informationen zur Raumgestaltung auf der Seite des Ganztages ISB

Die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, die als unabhängige gemeinnützige Stiftung zur Gruppe der Montag Stiftungen in Bonn gehört, engagiert sich für eine chancengerechte Alltagswelt, die Kindern und Jugendlichen bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen eröffnet.
 

Beispiel: Pilotprojekt: Ganztag und Raum an der GS am Dichterviertel (Mühlheim/Ruhr)

Quelle: www.montag-stiftungen.de


Literatur

Weiterführende Literatur zum Thema Räume finden Sie hier


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