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Führungskräftefeedback und interne Evaluation

Die Führungspersonen einer Schule, insbesondere Mitglieder der (ggf. erweiterten) Schulleitung, sind in innerschulische Prozesse eingebunden, die oft gewachsen sind oder im Konsens festgelegt wurden.

Diese Abläufe fallen häufig in den Verantwortungsbereich der Schulleitein bzw. des Schulleiters. Sie unterliegen in ihrem Handeln also Rahmenvorgaben, die sie nicht selbst zu verantworten haben.

Hier stellt sich die Frage nach der Abgrenzung zwischen IF und interner Evaluation. Grundsätzlich gilt: Schulische Prozesse werden in einer internen Evaluation überprüft. Rückmeldungen zur individuellen Ausgestaltung solcher Prozesse holt eine Führungskraft im Rahmen eines IF von den Adressaten ihres Handelns ein.

Übersicht zur Abgrenzung von Führungskräftefeedback und interner Evaluation

Führungskräftefeedback

interne Evaluation


personenbezogene Erledigung der Aufgaben:
Ausfüllen des vorgegebenen Gestaltungsfreiraums etc.

personenunabhängige, nicht von der ausführenden Person
verantwortete innerschulische Prozesse etc.

 

In der Praxis wird man als Führungsperson aber häufig auch solche Prozesse und Rahmenvorgaben in seinem FKF thematisieren, die man persönlich so nicht festgelegt hat: Denn dem FG ist die Grenze der Verantwortlichkeit oft nicht klar, die Prozesse gehören thematisch zum Handlungsbereich des FN und sie sind möglicherweise auf dessen Initiative hin veränderbar. Zeigen die Feedbackergebnisse zu diesen Aspekten eine Unzufriedenheit der FG, kann der FN zum einen transparent machen, dass dies außerhalb seiner Verantwortung liegt; zum anderen sollten die Ergebnisse für den FN Anstoß sein, diese Prozesse zu überdenken, diskutieren zu lassen und ggf. eine Veränderung herbeizuführen.

Beispiel: Erstellung des Vertretungsplans

Führungskräftefeedback

interne Evaluation


  • Berücksichtigung der dem Kollegium bekannten Kriterien
    zur Erstellung des Vertretungsplans
  • gleichmäßige („gerechte“) Belastung der Kollegen
  • Bekanntheit der Kriterien zur Erstellung des Vertretungsplans
  • Zufriedenheit mit den Kriterien zur Erstellung des Vertretungsplans

 

Einen Sonderfall bildet das IF des Schulleiters bzw. der Schulleiterin selbst: Die Verantwortlichkeit für die innerschulischen Prozesse und deren Veränderbarkeit durch diese Leitungsperson legen eine Aufnahme ins IF sogar nahe: Es ist sinnvoll, in einem IF Rückmeldungen zu denjenigen Prozessen einzuholen, von denen der FG betroffen ist – falls die Prozesse nicht ohnehin in zeitlicher Nähe in einer internen Evaluation thematisiert werden.[1]

Für das Beispiel des Vertretungsplans ergibt sich daraus Folgendes: Die Zufriedenheit mit den Kriterien für die Erstellung des Vertretungsplans kann der Schulleiter bzw. die Schulleiterin gut in einer IF-Befragung des Kollegiums thematisieren, auch wenn die Aufgabe delegiert ist und die Kriterien vor seiner/ihrer Amtszeit festgelegt wurden; hinzutreten können Fragen zu seinem bzw. ihrem individuellen Handeln bzgl. des Vertretungsplans wie der Umgang mit Beschwerden von Lehrkräften oder Lösungsstrategien bei besonderen Personalengpässen. Im IF, das der Schulleiter bzw. die Schulleiterin von dem für den Vertretungsplan zuständigen Schulleitungsmitglied einholt, sind z. B. Prozesse zur Kommunikation von Terminen relevant.


[1] Eine Aufnahme externer, außerschulischer Vorgaben ins FKF ist dagegen nicht sinnvoll; ggf. thematisiert der FN derartige Einschränkungen seines Handelns im Auswertungsgespräch mit dem FG.