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Der Weg zu einer systematischen Qualitätsarbeit an Schulen in Bayern

Die Diskussion um eine systematische Qualitätsarbeit an Schulen in Bayern nahm vor mehr als 20 Jahren ihren Anfang. Bereits 1997 wurden am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) über alle Schularten hinweg die Vorteile und die vermuteten Problembereiche eines schulischen Qualitätsmanagementsystems diskutiert.

Im Mittelpunkt stand damals das EFQM-Modell (vgl. Kotter, 2004). Man wollte wissen, ob das aus der Wirtschaft kommende Qualitätsmanagementmodell sinnvoll auf die bayerischen Schulen übertragen werden kann.

Die Qualtitätsdiskussion seit dieser Zeit lässt sich durch folgenden Meilensteine charakterisieren:

Ein Resultat dieser Diskussion war für die beruflichen Schulen die Einrichtung des Modellversuchs „Qualitätsentwicklung in der Berufsschule (QUABS)“, der als Verbundprojekt der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) zwischen 1999 und 2002 durchgeführt wurde (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, 2003). Partner in diesem Projekt waren die Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie die Technische Universität München, die mit der wissenschaftlichen Begleitung des Modellversuchs beauftragt war. Bayern und Rheinland-Pfalz erprobten die Umsetzung des EFQM-Modells, Schleswig-Holstein verwirklichte die Zertifizierung einer Organisation nach DIN EN ISO 9000:2000. In diesem Modellversuch wurden Vorhaben gefördert, die zur effizienten Gestaltung beruflicher Lernprozesse und zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit beruflicher Schulen beitrugen. Darüber hinaus wurden Organisationsstrukturen untersucht, die eine Flexibilisierung und Effektivitätssteigerung des beruflichen Lernens unterstützten und damit zur Sicherung und Verbesserung der Ausbildungsqualität beitragen würden. An diesem Versuch nahmen insgesamt acht Modellschulen aus den genannten drei Bundesländern teil. Die Arbeit im Modellversuch zeigte, dass Schulen durchaus erfolgreich mit systematischen Qualitätsmanagementsystemen arbeiten können und wollen (vgl. Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, 2003). In der Folge des Modellversuchs etablierte sich in Bayern eine respektable Gruppe sog. EFQM-Schulen.

Im Zuge des Kongresses „Bayern macht Schule“ am 26. und 27. Juni 2003, wurde in München das „Bayerische Qualitätsmemorandum“ mit acht Punkten zur Weiterentwicklung der Qualität bayerischer Schulen verabschiedet. Diese Punkte sind nach wie vor handlungsleitend für alle Bestrebungen zur Verbesserung der Qualität an bayerischen Schulen. Das Bayerische Qualitätsmemorandum beschreibt die zukunftsorientierten Leitlinien der Bildungspolitik in Bayern.

Eine der Thesen lautet beispielsweise:

„Erweiterte pädagogische und fachliche Handlungsspielräume der Schulen erfordern die Intensivierung interner und externer Evaluationen, um das hohe Qualitätsniveau der bayerischen Schulen zu sichern und weiter zu entwickeln“ (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 2003, S. 3).

Ein Resultat dieser bayernweiten Diskussion über eine Weiterentwicklung der Qualität bayerischer Schulen war 2004 die Erprobung und ab 2005/06 die schrittweise Einführung der externen Evaluation an Bayerns Schulen. In diesem Zusammenhang wurde von der im Oktober 2003 gegründeten Qualitätsagentur am ISB ein für alle bayerischen Schulen verbindlicher Qualitätsrahmen als Bezugsgröße für die externe Evaluation in Bayern entwickelt, der die wichtigsten Kriterien einer „guten“ Schule beschreibt.[1] Dieser Qualitätsrahmen bildet auch die Grundlage für QmbS, im Besonderen für die Formulierung schulspezifischer Ziele im sog. schulspezifischen Qualitätsverständnis.


[1] Dieser Qualitätsrahmen wurde bereits mehrfach überarbeitet und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst (vgl. Bayerisches Landesamt für Schule, Qualitätsagentur, 2019).

Das Modellprojekt „Profil 21 – Berufliche Schule in Eigenverantwortung“ eröffnete – beginnend mit dem Schuljahr 2006/07 – Schulen die Möglichkeit, durch Projekte in verschiedenen Handlungsfeldern, Erfahrungen hinsichtlich einer stärkeren Eigenverantwortung und Selbständigkeit in verschiedenen Kontexten zu sammeln. An dem Modellprojekt, das von der Stiftung Bildungspakt Bayern in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus durchgeführt wurde, nahmen 17 Schulen teil. Ziel des Modellprojekts war es, die Weiterentwicklung und Erprobung von Reformmaßnahmen in den Bereichen Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung sowie die schulische Finanz- und Bildungsverantwortung zu stärken (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, KMS vom 24.04.2006 Nr. MB 3–50 9100-7.34425, KWMBL I Nr. 10/2006).

Um die Wirksamkeit der Projekte und Maßnahmen nachhaltig zu sichern, sollten die Schulen ihre Initiativen mit der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems kombinieren. Schulen, die bereits zu diesem Zeitpunkt mit einem derartigen System (z. B. EFQM, ISO) arbeiteten und damit vertraut waren, konnten dieses weiterführen, für die anderen Schulen sollte ein neues, stärker auf die Bedarfe an einer Schule ausgerichtetes System entwickelt werden. Dabei sollte nicht bei null begonnen werden, sondern es sollten die Erfahrungen aus der Entwicklung des QM-Systems Q2E aus der Schweiz (vgl. Landwehr & Steiner, 2008) und dem Modellprojekt „Operativ Eigenständige Schule“ (OES) des baden-württembergischen Kultusministeriums berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt werden (vgl. http://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/oes, Zugriffsdatum: 07.10.2019). Profil 21 war gewissermaßen die Geburtsstunde von QmbS. Die Erfahrungen der beteiligten Schulen wurden aufgegriffen und konzeptionell gefasst. Seit dem Schuljahr 2009/2010 steht ein erprobtes, dokumentiertes und auf die Bedarfe der Schulen abgestimmtes Qualitätsmanagementsystem für alle beruflichen Schulen in Bayern zur Verfügung.

Als konsequente Ergänzung zur externen Evaluation erhielten Schulen 2008 den Auftrag, sich selbst regelmäßig zu evaluieren (vgl. BayEUG, Art. 113a, im Zuge der Novellierung zum 1. August 2010: Art. 113c) . Dazu kann eine Schule, auf die für die externe Evaluation bereitgestellten Instrumente der Qualitätsagentur zurückgreifen oder eigene Werkzeuge entwickeln und anwenden. Die Schule erhält wichtige Informationen, Daten und Einschätzungen, welche für die Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität, z. B. bei der Formulierung und Anpassung von Zielen oder bei der Umsetzung von Maßnahmen, nutzbar gemacht werden können. Während man bei der internen Evaluation anfänglich eher an ein systematisches Monitoring im Sinne einer beständigen Beobachtung der Bildungsprozesse und -ergebnisse dachte, steht nach der Einführung von Zielvereinbarungen im Anschluss an die externe Evaluation und der Verpflichtung der Schulen, ein Schulentwicklungsprogramm zu erstellen, die Überprüfung der Zielerreichung im Vordergrund (Interne Evaluation)

Die Gesetzesinitiative zur eigenverantwortlichen Schule stellt einen weiteren Meilenstein der schulischen Qualitätsentwicklung dar: Mit der Änderung des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (vgl. Art. 2 Satz 4 BayEUG) zum Schuljahr 2013/14 sollten die Schulen in die Lage versetzt werden, „mehr Verantwortung im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags zu übernehmen“.[1] Mit dem Gesetz erhielten sie mehr Entscheidungs- und Handlungsspielräume, um flexibel auf spezifische Herausforderungen am Standort reagieren zu können. Zugleich aber wurden sie aufgefordert, Rechenschaft abzulegen, wie sie diese erweiterten Gestaltungsräume nutzen: In einem Schulentwicklungsprogramm werden seither die kurz- und mittelfristigen Entwicklungsziele der Schule festgehalten und im Sinne eines systematischen Qualitätskreislaufs auch bearbeitet und beständig fortgeschrieben. Mit QmbS stand den beruflichen Schulen bereits ein Instrumentarium zur Verfügung, auf das sie bei der Erarbeitung und Umsetzung ihres Schulentwicklungsprogramms zurückgreifen konnten und das den im Gesetz formulierten Ansprüchen genügte.

In die Gesetzesinitiative zur eigenverantwortlichen Schule sind aber auch umgekehrt die Erfahrungen, die in QmbS und den Vorgängerprojekten gemacht wurden, eingegangen und systematisiert worden. Seit 2013 sind somit alle Elemente einer systematischen Qualitätsentwicklung im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz fest verankert.


[1] Vgl. Bayerischer Landtag, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/16310, vom 09.04.2013